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Horák & Chvosta, Rechtsanwälte haben die Gesellschaften des KORD – Konzerns im Insolvenzverfahren anwaltlich unterstützt

Unser Team hat im Laufe des medienbekannten Insolvenzverfahrens vier Gesellschaften der KORD – Gruppe (KORDÁRNA, a.s., KORDSERVICE SK, a.s, SLOVKORD, akciová spoločnosť und Slovenský hodváb, a.s.) erfolgreich anwaltlich vertreten.

Das grenzüberschreitende Insolvenzverfahren, in dem die Insolvenz jedes einzelnen Schuldners durch eine Sanierung gelöst wird, läuft nicht nur gemäß den Regeln des inländischen Insolvenzgesetzes durch, sondern auch im Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates über Insolvenzverfahren. Diese Verordnung des Rates bestimmt die Verpflichtung das Insolvenzverfahren in dem Mitgliedsstaat der EU zu eröffnen, in dessen Gebiet der Schuldner den Mittelpunkt seiner hauptsächlichen Interessen hat (COMI).

Die Juristen bei Horák & Chvosta, Rechtsanwälten haben allen Gesellschaften der KORD – Gruppe eine komplexe anwaltliche Beratung geleistet, einschliesslich der Ausarbeitung von Sanierungsplänen („SP“), und haben diese Verfahren bis zur erfolgreichen Genehmigung der SP durch die Gläubigerversammlungen aller vier Gesellschaften gebracht.

Datum: 25. 5. 2010
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Horák & Chvosta, Rechtsanwälte haben die Gesellschaften des KORD – Konzerns im Insolvenzverfahren anwaltlich unterstützt
Unser Team hat im Laufe des medienbekannten Insolvenzverfahrens vier Gesellschaften der KORD – Gruppe (KORDÁRNA, a.s., KORDSERVICE SK, a.s, SLOVKORD, akciová spoločnosť und Slovenský hodváb, a.s.) erfolgreich anwaltlich vertreten. mehr
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