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Das neue Versicherungsgesetz

Am 1. Januar 2010 ist das neue Versicherungsgesetz in Kraft getreten.

Das bisherige Versicherungsgesetz, Nr. 363/1999 Slg. wurde durch das neue Versicherungsgesetz, Nr. 277/2009 Slg. ersetzt. Der Zweck des Gesetzes ist das tschechische Recht in Einklang mit EU-Richtlinien zu bringen und den Verbraucherschutz zu verbessern. Die Versicherungen müssen, unter anderem, die aktuelle Finanzlage und die Aktionärsstruktur neu veröffentlichen.

Hätten Sie zu diesem Thema weitere Nachfragen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Datum: 23. 1. 2010
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Aktualitäten

Horák & Chvosta, Rechtsanwälte haben die Gesellschaften des KORD – Konzerns im Insolvenzverfahren anwaltlich unterstützt
Unser Team hat im Laufe des medienbekannten Insolvenzverfahrens vier Gesellschaften der KORD – Gruppe (KORDÁRNA, a.s., KORDSERVICE SK, a.s, SLOVKORD, akciová spoločnosť und Slovenský hodváb, a.s.) erfolgreich anwaltlich vertreten. mehr
25. 5. 2010

Gesetz über erhebliche Marktstärke beim Verkauf der Landwirtschaft- und Lebensmittelprodukte und ihren Missbrauch, Nr. 3
Am 1. Februar 2010 ist das neue Gesetz über erhebliche Marktstärke beim Verkauf der Landwirtschaft- und Lebensmittelprodukte und ihren Missbrauch, Nr. 395/2009 Slg. in Kraft getreten (im Weiteren nur "Gesetz"). mehr
23. 4. 2010

Das neue Versicherungsgesetz
Am 1. Januar 2010 ist das neue Versicherungsgesetz in Kraft getreten. mehr
23. 1. 2010